Ein Generalstreik ist eine „Form des Arbeitskampfs, bei der alle oder die meisten Arbeitnehmer in Streik treten, um die gesamte Wirtschaft zum Stillstand zu bringen, meist in der Absicht, politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen“, wie es das Gabler-Wirtschaftslexikon formuliert. In der Bundesrepublik ist ein Generalstreik nicht vom Streikrecht abgedeckt und somit rechtswidrig, weil er politisch motiviert ist. Er ist zwar nicht verboten, aber durch einen Gerichtsentscheid von 1955 untersagt. Den Gewerkschaften würden massive Schadensersatzforderungen drohen. Der damalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Carl Nipperdey, setzte sich damit gegen die Gewerkschaften durch. Er war übrigens vorher bei den Nazis aktiv und beteiligte sich als Jurist an den faschistischen Kriegs- und Okkupationsstrategien. Der erfolgreichste Generalstreik der deutschen Arbeiterbewegung richtete sich 1920 gegen einen rechtsgerichteten Putsch gegen die Weimarer Republik – die Vorläufer der Faschisten scheiterten an der Einheit der Arbeiterbewegung. Hitler wäre wohl auch nur mit einem Generalstreik zu verhindern gewesen. Ist es ein Zufall, dass die Bundesrepublik diese Kampfform der Arbeiter untersagt?